Fox GmbH - Die Kammerjäger

Hauptsitz: Sulzbergstrasse 22, 5430 Wettingen

    AGB

    Datenschutz

    Allgemeine Geschäftsbedingungen FOX GmbH - Schädlingsbekämpfung

    Stand: 01.03.2020, Änderungen vorbehalten


    Ziel und Umfang der Dienstleistungsvereinbarung

    Das Ziel ist die Herstellung und der Erhalt (bei Service Abonnementen) eines möglichst schädlingsfreien Zustandes der genannten Räumlichkeiten des Kunden von den genannten Schädlingen.  


    Preise / Gültigkeit von Preisen und Offerten / verpasste Termine / Arbeitszeit

    Schriftlich gemachte Angaben zum Lieferumfang und Preisen gelten 6 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mündliche z.B.am Telefon gemachte Aufwandsangaben können wegen der tatsächlichen Begebenheiten variieren. Vereinbarte Termine, die 24 Stunden vorher nicht abgemeldet werden sind mit zwei Anfahrtspauschalen und einer Stunde Arbeitszeit geschuldet. Für reine Beratungen vor Ort sind ebenfalls zwei Anfahrtspauschalen und mindestens 1 Arbeitsstunde geschuldet. Die Arbeitszeit wird Viertelstündlich abgerechnet. Eine angefangene Viertelstunde wird aufgerundet und beginnt mit dem Verlassen des Servicewagens. Sie endet mit dem Einsteigen in den Servicewagen.  


    Durchführung der Dienstleistung

    Die Behandlungen erfolgen gezielt und im Rahmen des vereinbarten Umfanges. Umfangsänderungen werden vor Ort vereinbart. Die getroffenen Maßnahmen und eingesetzten Mittel werden unter Beachtung sämtlicher Gesetze und Verordnungen zweckdienlich eingesetzt.  


    Zulassung unseres Betriebes

    Die Fox GmbH ist als Betrieb zur allgemeinen Schädlingsbekämpfung geprüft und vom Verband Schweizerische Schädlingsbekämpfer VSS als solcher zugelassen. Auf verlangen des Kunden kann eine Zulassungskopie dem (Gewerblichen) Kunden Auftrag beigelegt werden.  


    Funktion und Zulassung der von uns eingesetzten Mittel zur Schädlingsbekämpfung

    Die eingesetzten Mittel werden für das angestrebte Ziel und Objekt ausgewählt und sind in der Schweiz / EU registriert und zugelassen. Die jeweiligen Präparate werden fachmännisch angewandt, zweckdienlich dosiert und gefährden bei sachgemäßem Umgang des Schädlingsbekämpfer und des Kunden weder Mensch noch Umwelt.  


    Garantie und Gewährleistung

    Privatkunden und / oder Einzelaufträge: Die Fox GmbH gewährt eine Garantiezeit von bis zu 6 Monate (Präparatabhängig, wird mitgeteilt) auf die Wirksamkeit der eingesetzten Präparate gegen genannten Schädling in den behandelten Räumen. Ausnahmen: Schwer zugängliche oder nicht einsehbare Einsatzorte, Zielwidriges Verhalten des Kunden (z.B. übermalen, wegputzen oder entfernen der eingesetzten Mittel) oder nicht vorgenommene Vorbereitungshandlungen des Kunden. Gewerbliche Kunden mit Service Abonnement Vertrag: Die Fox GmbH gewährt für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Technische Garantie auf die getroffenen Maßnahmen gegen genannte Schädlinge in genannten Räumlichkeiten. Die vereinbarten Maßnahmen werden dokumentiert, gemäß Vertrag kontrolliert und / oder vorgenommen. Ausnahmen: Zielwidriges Verhalten des Kunden (z.B. übermalen, wegputzen oder entfernen der eingesetzten Mittel, Lebensmittelgesetz widriges Verhalten) oder nicht vorgenommene aber vereinbarte Vorbereitungshandlungen des Kunden für den Einsatztermin.